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Ehrenamt bei der Bewährungshilfe

Unser Ziel ist es, die Reintegration von Straftätern in die Gesellschaft zu fördern und die Wiederholung von Straftaten zu reduzieren. Dabei legen wir großen Wert auf den Grundsatz der "Hilfe zur Selbsthilfe". Ehrenamtliche spielen eine entscheidende Rolle als Bindeglied zwischen den Klienten und ihrer sozialen Umgebung.

Wir sind kontinuierlich auf der Suche nach engagierten Menschen, die uns bei der Betreuung von Personen, die straffällig geworden sind, unterstützen möchten. Die Art und der Umfang Ihrer ehrenamtlichen Tätigkeit entscheiden Sie selbst.

Ihre Aufgaben umfassen:
Betreuung und Unterstützung: Sie könnten Straffällige bei ihrer Resozialisierung unterstützen, indem Sie sie bei der Bewältigung persönlicher Herausforderungen begleiten und beraten.
Hilfe bei der Lebensplanung: Sie könnten den Straffälligen bei der Entwicklung realistischer Lebensziele und Pläne helfen.
Alltagsbewältigung: Unterstützung bei der Bewältigung alltäglicher Aufgaben wie Wohnungssuche und Jobsuche.
Soziale Integration: Sie könnten bei der Herstellung oder Aufrechterhaltung sozialer Kontakte und Familienbeziehungen helfen, um die Rückkehr in die Gesellschaft zu erleichtern.
Vermittlung von Bildungs- und Weiterbildungsangeboten: Sie könnten den Straffälligen dabei helfen, Bildungs- und Qualifizierungsmaßnahmen zu finden, um ihre beruflichen Chancen zu
verbessern.
Freizeitgestaltung: Organisieren von Freizeitaktivitäten oder Gruppenangeboten, die den Straffälligen sinnvolle Beschäftigung und soziale Interaktion bieten.
Motivation und Unterstützung: Ermutigen der Straffälligen zur Selbstentwicklung und zur Einhaltung von Bewährungsauflagen.
Öffentlichkeitsarbeit: Sie könnten dazu beitragen, das Bewusstsein für die Bedeutung der Resozialisierung und die Rolle der Bewährungshilfe in der Gemeinschaft zu erhöhen.

Führungszeugnis:
Für die Tätigkeit als ehrenamtliche:r Mitarbeiter:in benötigen wir von Ihnen ein Führungszeugnis.

Zeitlicher Rahmen:
Der zeitliche Aufwand für das Ehrenamt kann individuell gestaltet werden. Wir schätzen eine verbindliche Regelmäßigkeit, um die Effektivität unserer Unterstützung zu gewährleisten. Die genaue Zeiteinteilung bestimmen Sie jedoch nach Ihren Möglichkeiten und Präferenzen.

Wenn Sie die Bewährungshilfe aktiv durch Ihre Zeit und Ihr Engagement unterstützen möchten, wenden Sie sich gerne an Frau Al-Molla, sie wird Sie dann ggf. an uns vermitteln.

Die Koordination der Ehrenamtlichen bei Bewährungshilfe wird durch die Koordinatorin bei der Senatorin für Justiz und Verfassung gesteuert.

Zentrale Ansprechpartnerin

Rauja Al-Molla

Ehrenamtskoordinatorin

Interne Ansprechpartnerin

Judith Soller

Gerichts- und Bewährungshelferin

Die wichtigsten Fragen beantworten wir hier:

Die genauen Voraussetzungen können je nach Organisation und Programm variieren, aber hier sind einige typische Anforderungen für die ehrenamtliche Mitarbeit in der Straffälligenhilfe:

1. Mindestalter: Um ehrenamtlich tätig zu werden, setzen wir voraus, dass Sie das Mindestalter von 18 Jahren erreicht haben.
2. Interesse und Empathie: Ein Interesse an der Unterstützung von straffälligen Menschen sowie Empathie und Verständnis für deren Situation sind wichtig.
3. Bereitschaft zur Zusammenarbeit: Die Fähigkeit zur Zusammenarbeit mit anderen Teammitgliedern, Fachleuten und gegebenenfalls den Straffälligen ist von Bedeutung.
4. Verfügbarkeit: Sie sollten Zeit für die ehrenamtliche Tätigkeit aufbringen können und bereit sein, eine gewisse Regelmäßigkeit beizubehalten.
5. Vertraulichkeit: Die Fähigkeit, vertrauliche Informationen zu bewahren, ist unerlässlich, da es um sensible personenbezogene Daten gehen kann.
6. Ethik und Integrität: Ein ethisches Verhalten und Integrität sind entscheidend, um verantwortungsbewusst in dieser Rolle zu handeln.
7. Bereitschaft zur Weiterbildung: Wir bitten Sie, einen Grundqualifizierungskurs zu absolvieren und regelmäßig an Fortbildungsangeboten teilzunehmen. Dies gewährleistet, dass ehrenamtliche
Helfer:innen optimal auf ihre Rolle vorbereitet sind und stets über aktuelles Fachwissen verfügen.
8. Führungszeugnis: Für unsere Organisation ist ein Führungszeugnis Voraussetzung.

Es ist hilfreich, aber nicht erforderlich, Vorerfahrungen zu haben, um ehrenamtlich in der Straffälligenhilfe tätig zu sein. Wir bieten Schulungen und Unterstützung für unsere ehrenamtlichen Mitarbeiter:innen an, um sie auf ihre Aufgaben vorzubereiten. Eine offene Einstellung, Empathie und das Interesse, anderen zu helfen, sind wichtige Qualitäten für diese Tätigkeit.

Unsere Unterstützung für Ehrenamtliche umfasst nicht nur umfassende Informationen zum Thema Straffälligkeit, sondern auch hilfreiche Orientierungshilfen und direkte Ansprechpartner:innen. Zusätzlich bieten wir die Möglichkeit, an Fortbildungsveranstaltungen teilzunehmen und sich in regelmäßigen Treffen mit anderen Ehrenamtlichen auszutauschen.

Vor dem ersten Einsatz erhalten unsere Ehrenamtlichen eine ausführliche Schulung (Grundqualifizierungskurs) für den Umgang mit straffälligen Menschen. Wir führen ausführliche Informationsgespräche, um alle Fragen zu klären. Damit wollen wir sicherstellen, dass Sie bestens vorbereitet und informiert sind.