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Unsere Aufgaben

Aufgaben der Sozialen Dienste der Justiz im Lande Bremen

In Form einer verfahrensunabhängigen und ganzheitlichen Aufgabenwahrnehmung bieten wir unsere Tätigkeit verschiedenen Auftraggebern „aus einer Hand“ an. Wir nehmen diese Aufträge in den unterschiedlichsten Verfahrensstufen an und begleiten unsere KlientInnen durchgehend durch die Verfahren.

Gerichtshilfe für Erwachsene
Sowohl für die Gerichte wie auch für die Staatsanwaltschaften werden wir als GerichtshelferInnen tätig. Wir geben z.B. durch unsere Berichte über die soziale Lebenssituation der KlientInnen eine Entscheidungshilfe für die Gerichte bei drohendem Widerruf einer Bewährung, bei der keine Unterstellung unter die Bewährungshilfe erfolgte. Auch wird von uns in diesen Fällen eine Auflagenerfüllung überprüft oder erst einmal initiiert.
Im Ermittlungs- und Hauptverfahren berichten wir sowohl den Gerichten wie auch den Staatsanwaltschaften über die Biografie der KlientInnen, über ihre aktuelle Lebenslage und geben eine Sozialprognose ab, die zur Urteilsfindung beiträgt. Diese Tätigkeit nehmen wir auch bei Haftentscheidungshilfen oder im Gnadenverfahren wahr.
Im Vollstreckungsverfahren versuchen wir insbesondere Alternativen zu der Vollstreckung von Ersatzfreiheitsstrafen zu finden. Gemeinsam mit den KlientInnen erarbeiten wir Wege der Tilgung durch Ratenzahlung oder durch gemeinnützige Arbeit und schlagen dies den Staatsanwaltschaften vor.

Bewährungshilfe
Sowohl im Jugendstrafrecht wie auch im allgemeinen Strafrecht übernehmen wir die Bewährungshilfe. Inhalt der Bewährungshilfe sind Beratungen und Hilfestellungen zur Verbesserung der Lebenslage der Betroffenen. Die Bewährungshilfe steht ihren Klienten und Klientinnen während der Bewährungszeit helfend, beratend und unterstützend zur Seite. Ziel dieser Tätigkeit ist es, diesem Personenkreis zu ermöglichen, in Zukunft ohne erneute Straffälligkeit zu leben. Vorrang hat der Grundsatz: "Hilfe zur Selbsthilfe".
Darüber hinaus überwacht die Bewährungshilfe im Auftrage der erkennenden Gerichte die Erfüllung von Auflagen und Weisungen, Zusagen und Anerbieten, die im Rahmen der Strafaussetzung zur Bewährung vom Gericht festgelegt wurden. Wir dokumentieren für das die Bewährungsaufsicht führende Gericht den Bewährungsverlauf, bewerten diesen und prognostizieren die zukünftigen sozialen und persönlichen Entwicklungen. Neben der Zusammenarbeit mit den Gerichten stehen wir in ständiger Kooperation mit Freien Trägern und anderen staatlichen Institutionen. Diese Kooperation mit anderen Einrichtungen, die Angebote für unsere KlientInnen eröffnen und durchführen, erstreckt sich von der Bearbeitung jugendspezifischer Weisungserfüllungen (z.B. Sozialer Trainingskurs) bis hin zu einer Begleitung der Umsetzung von Delikt bezogenen Auflagen ( z.B. Behandlungsauflagen für Gewalt- oder Sexualstraftäter).

Führungsaufsicht
Bei Eintritt der Führungsaufsicht nach Verbüßung langjähriger Freiheitsstrafen oder der Entlassung aus einer Maßregel der Besserung und Sicherung berücksichtigen wir den zusätzlichen Betreuungs- und Kontrollbedarf unserer KlientInnen. In Form einer intensiven Zusammenarbeit mit anderen Institutionen (z.B. Forensik) und mit einer erhöhten Kontaktfrequenz zu den KlientInnen gehen wir auf deren besondere Situation ein.